Die Kartellgesetznovelle (Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Interner Link: 27. 7. 1957) hebt die Preisbindung der 2. Hand für Markenartikel auf. Sie verschärft die Missbrauchsaufsicht durch vorbeugende Fusionskontrolle und erleichtert die Kooperation zwischen kleineren und mittleren Unternehmen. -Gefördert wird die Verbraucheraufklärung (Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher).