Das Erdölbevorratungsgesetz trifft Vorsorge gegen eine neue Ölverknappungskrise. Dies ist Aufgabe des neu geschaffenen »Erdölbevorratungsverbandes«, der als öffentlich-rechtliche Körperschaft Pflichtvorräte für die Dauer von 65 Tagen anzulegen hat.
Das Erdölbevorratungsgesetz trifft Vorsorge gegen eine neue Ölverknappungskrise. Dies ist Aufgabe des neu geschaffenen »Erdölbevorratungsverbandes«, der als öffentlich-rechtliche Körperschaft Pflichtvorräte für die Dauer von 65 Tagen anzulegen hat.
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