Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestimmungen in vorformulierten Vertragsbedingungen (»Kleingedrucktes«) unwirksam, wenn sie den Kunden bzw. Käufer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen (Generalklausel). Überraschende Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zweifel bei ihrer Auslegung gehen zulasten des Verwenders.