Das (2.) Haushaltsstrukturgesetz soll als »Spargesetz« den Bundeshaushalt sanieren. Vorgesehen sind Fehlbelegungsausgleichszahlungen bei Sozialwohnungen, Zinsanhebungen für öffentliche Baudarlehen, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten zur Baubelebung und befristete Investitionszulagen, Einsparungen im öffentlichen Dienst und bei Sozialleistungen (z. B. beim Taschengeld für Heimbewohner in der Sozialhilfe).