Das Asylverfahrenbeschleunigungsgesetz soll die steigende Flut ungerechtfertigter Asylgesuche eindämmen und den Missbrauch des Asylrechts (Art. 16 Abs. 2 GG) einschränken. Asylbewerber sind zur Mitwirkung in Asylverfahren verpflichtet. Diese werden vereinfacht und beschleunigt.