Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz durch das EG-Anpassungsgesetz: Jedem Arbeitgeber wird verboten, einen Arbeitnehmer seines Geschlechts wegen zu benachteiligen oder zu maßregeln. Geschlechtsspezifische Stellenausschreibungen sind unzulässig. Es gilt der Grundsatz: »Gleicher Lohn für gleiche Leistung.«