Die Arbeitsstättenverordnung vom 20. 3. 1975 tritt in Kraft. Sie soll zur Humanisierung des Arbeitslebens nach Erkenntnissen der Arbeitsmedizin und Ergonomie (menschengerechtere Gestaltung des Arbeitsbereichs) beitragen. Bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung in Dortmund wird am 20. 6. 1980 das Bundeszentrum zur Humanisierung des Arbeitslebens errichtet (Arbeitsaufnahme: 1. 8. 1980).