Das Schwerbehindertengesetz novelliert das bisherige Schwerbeschädigtenrecht: Wessen Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50 Prozent gemindert ist, hat Anspruch auf bevorzugte Einstellung (Pflichtplätze bei privaten bzw. öffentlichen Arbeitgebern), auf erweiterten Kündigungsschutz und auf einen Zusatzurlaub. Gestärkt wird die Stellung des Vertrauensmannes der Schwerbeschädigten. Das Rehabilitations-Angleichungsgesetz vom 7. 8. 1974 vereinheitlicht die medizinischen, beruflichen, sozialen und anderen Rehabilitationsleistungen der Sozial-und Krankenversicherung sowie der Kriegsopferversorgung. Es entsteht ein Netz bundesweiter Berufsförderungs-und Bildungswerke.