Das neue Bundespersonalvertretungsgesetz (Interner Link: 5. 8. 1955) tritt in Kraft. Es erweitert die Beteiligungsrechte der Personalversammlung, des Personalrats und der Jugendvertretung. Die Arbeitsmöglichkeiten der Personalratsmitglieder, die Dienstfreistellung, Schulungsurlaub und verbesserten Kündigungsschutz erhalten, des Vertrauensmannes der Schwerbeschädigten und der Gewerkschaften sind verbessert.