Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte einzustellen. Sie sind für den Arbeits-und Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung zuständig. - Mit Erlass vom 15. 12. 1971 war in Dortmund die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung errichtet worden.