Die Bundesregierung beschließt den Anwerbestopp für ausländische Arbeiter außerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG). Im Zeichen des 1. Ölpreisschocks, der nachlassenden Konjunktur und der steigenden Arbeitslosenzahlen soll so der Arbeitsmarkt entlastet werden. Die BRD hatte seit 1955 vor allem aus mediterranen Staaten Arbeiter angeworben, um den Bedarf der expandierenden Wirtschaft nach Arbeitskräften zu befriedigen.