Mit dem In-Kraft-Treten des Lohnfortzahlungsgesetzes sind Arbeiter mit Angestellten im Krankheitsfall gleichgestellt, d. h., sie erhalten den Lohn bzw. das Gehalt für die Dauer von sechs Wochen weiter.
Mit dem In-Kraft-Treten des Lohnfortzahlungsgesetzes sind Arbeiter mit Angestellten im Krankheitsfall gleichgestellt, d. h., sie erhalten den Lohn bzw. das Gehalt für die Dauer von sechs Wochen weiter.