Das 2. Krankenversicherungsänderungsgesetz tritt in Kraft. Es erhöht und dynamisiert die Pflichtversicherungsgrenze auf 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auch nicht pflichtversicherte Angestellte erhalten den Arbeitgeberanteil zum Krankenkassenbeitrag, sei es für die private, sei es für die befristet geöffnete gesetzliche Krankenversicherung. Neu eingeführt werden ärztliche Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, z. B. Krebs.