Das Asylverfahrensgesetz tritt in Kraft. Es vereinheitlicht, verkürzt und beschleunigt den Instanzenweg im zuständigen Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf und im Rechtsmittelverfahren. Die Verleitung zur missbräuchlichen Antragstellung auf Asyl wird als Straftatbestand neu eingeführt. Die Länder können die Asylbewerber unter sich nach Quoten verteilen und sollen sie in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften einquartieren. Seit Mitte der Siebzigerjahre war der Zustrom von Asylbewerbern dramatisch angeschwollen. Sie kamen nicht mehr - wie vor dieser Zäsur - vornehmlich aus Europa (»Ostblockflüchtlinge«), sondern hauptsächlich aus Krisenländern der Dritten Welt, vor allem Afrikas und Asiens. Größtenteils waren sie nicht politisch Verfolgte nach Art. 16 GG, sondern aus Armut oder Hunger (»Wirtschaftsflüchtlinge«), wegen Bürgerkriegs oder innenpolitischer Unruhen aus ihren Heimatländern geflohen, oft mit Hilfe von bezahlten »Schleppern«.