Das Leistungsverbesserungsgesetz in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 19. 12. 1973 tritt in Kraft. Es schafft die zeitlich begrenzte Krankenhauspflege (Aussteuerung) und die Krankenscheinprämie ab und gewährt Haushaltshilfe oder - bei Freistellung von der Arbeit - Krankengeld für die Betreuung von Kindern unter acht Jahren. Behinderte sind seit 1. 7. 1975, Studierende seit 1. 10. 1975 in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vom 29. 6. 1972 und die Bundespflegesatzverordnung vom 25. 4. 1973 (in Kraft am 1. 1. 1974) sollen Defizite der Krankenhäuser durch sparsame Wirtschaftsführung abbauen oder verhindern.