Der Bundestag verabschiedet das Rentenreformgesetz:Esführt flexible Altersgrenzen ein, es erhöht die Kleinrenten, es öffnet die Rentenversicherung für Selbstständige und nicht berufstätige Frauen, und es zieht die Rentenanpassung um ein halbes Jahr vor. Beiträge können rückwirkend bis zum 1. 1. 1956 nachentrichtet werden. Betriebsrenten werden ab 22. 12. 1974 an die flexible Altersgrenze angepasst. Sie verfallen unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr bei Betriebswechsel und Konkursen.