Durch das Künstlersozialversicherungsgesetz werden alle selbstständigen Künstler und Publizisten renten-und krankenversicherungspflichtig, soweit sie nicht schon versichert sind oder die Versicherungspflichtgrenze für Angestellte überschreiten. Die Beiträge bringen je zur Hälfte die Versicherten selbst und die öffentlich-rechtliche Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven auf. Das Beitragsaufkommen, das sie verwaltet, besteht zu einem Drittel aus Bundeszuschüssen und zu zwei Dritteln aus Künstlersozialabgaben der Vermarkter, d. h. Verlagen und Galerien. Sie zahlt die Versicherungsbeiträge an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und die frei wählbare gesetzliche oder private Krankenkasse.