In Kraft treten im Gesundheitswesen: 1. das Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz. Es soll die Bedarfsplanung, Betriebsführung und Finanzierbarkeit der Krankenhäuser verbessern, z. B. durch mit den Leistungsträgern vereinbarte Pflegesätze, paritätisch besetzte Prüfungsausschüsse und die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen. Durch Aufhebung des »Halbierungserlasses« (seit 1942) sind psychisch und körperlich Kranke stationär versicherungsrechtlich gleichgestellt. 2. das Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz. Es soll die erneut stark angestiegenen Krankenkassenausgaben eindämmen, u. a. bei Entbindungen, Arzneien, Heil-und Hilfsmitteln, Zahnersatz, Taxifahrten und Kuren. Um den Preiswettbewerb zu fördern, gelten künftig Höchst-statt Festpreise.