Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Staatshaftungsgesetz für verfassungswidrig, da die Gesetzgebungskompetenz im Wesentlichen den Ländern obliege. Der Bundesrat hatte am 13. 3. 1981 dem gegen die Stimmen der CDU/CSU verabschiedeten Gesetz vom 26. 6. 1981 nicht zugestimmt; dennoch war es am 2. 7. verkündet worden und am 1. 1. 1982 in Kraft getreten. Es sollte die bisherige Verschuldens-durch Unrechtshaftung ersetzen, d. h., der geschädigte Bürger musste dem Staat nicht mehr schuldhaftes oder fahrlässiges Verhalten nachweisen, sondern der Staat haftete unmittelbar, wenn ein Beamter seine Sorgfaltspflicht verletzt oder eine technische Einrichtung (z. B. Verkehrsampel, Computer) versagt hatte. Die Gesetze über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vom 8. 3. 1971 sowie für Opfer von Gewalttaten vom 11. 5. 1976 hatten den Schadenersatz für Personen geregelt, die ohne Schuld Opfer staatlicher Strafmaßnahmen oder einer Straftat geworden waren.