Das Umweltprogramm der Bundesregierung systematisiert die Umweltpolitik und plant sie langfristig. Es gelten 1. das Vorsorgeprinzip, das eine vorbeugende Umweltpolitik postuliert, die drohende Gefahren abwehrt und das Umweltbewußtsein schärft; 2. das Verursacherprinzip, wonach zunächst der Verursacher für Umweltschäden haftet; 3. das Kooperationsprinzip, nach dem umweltpolitische Lösungen in Zusammenarbeit mit staatlichen und gesellschaftlichen Kräften (z. B. Bürgerinitiativen) anzustreben sind. Neben diese Grundprinzipien treten als Ergänzungsprinzipien: 1. das Gemeinlastprinzip, sofern der Verursacher nicht zu ermitteln ist; 2. das Prinzip der Nachhaltigkeit, das ökologische Ressourcen erhalten oder soweit wie möglich schonen soll; 3. das Rationalprinzip, das eine möglichst rationale, effektive Umweltpolitik fordert.