27. Juli 1971 | Deutschland-Chronik bis 2000 | bpb.de

27. Juli 1971

Das Städtebauförderungsgesetz erleichtert Gemeinden und Städten Sanierungs-und Entwicklungsmaßnahmen, z. B. in Altbaugebieten. Der Bund gewährt Finanzhilfen zur »Verbesserung der Lebensbedingungen«; auch fördert er den experimentellen Städtebau (z. B. verkehrsberuhigte Anlagen, Alten-und Behindertenwohnungen).