Nach dem Abfallbeseitigungsgesetz sind die Länder verpflichtet, Abfallbeseitigungspläne vorzulegen und Abfallbeseitigungsanlagen bereitzustellen. Wilde Müllkippen sollen in geordnete Deponien umgewandelt werden.
Nach dem Abfallbeseitigungsgesetz sind die Länder verpflichtet, Abfallbeseitigungspläne vorzulegen und Abfallbeseitigungsanlagen bereitzustellen. Wilde Müllkippen sollen in geordnete Deponien umgewandelt werden.