Nach dem Abwasserabgabengesetz sind Unternehmen und Gemeinden bzw. Städte, die umweltschädliche Stoffe in Gewässer einleiten, ab 1981 abgabepflichtig, sofern sie nicht Kläranlagen bauen. - Die Auflagen werden schrittweise verschärft.
Nach dem Abwasserabgabengesetz sind Unternehmen und Gemeinden bzw. Städte, die umweltschädliche Stoffe in Gewässer einleiten, ab 1981 abgabepflichtig, sofern sie nicht Kläranlagen bauen. - Die Auflagen werden schrittweise verschärft.