Das Wohnungsmodernisierungsgesetz soll durch Zuschüsse und Darlehen die Lebensqualität älterer Wohnungen verbessern, ihren Gebrauchswert erhöhen und die Mieten stabilisieren. Es tritt als »3. Säule« neben das 2. Wohnungsbaugesetz zur Neubauförderung (Interner Link: 27. 6. 1956) und das Städtebauförderungsgesetz zur Gemeindesanierung. (Interner Link: 27. 7. 1971)