Die Bundesregierung beschließt Grundsätze über die Prüfung der Umweltverträglichkeit öffentlicher Maßnahmen. Danach ist die gesamte Bundesverwaltung gehalten, Umweltbeeinträchtigungen zu vermeiden oder zu neutralisieren.
Die Bundesregierung beschließt Grundsätze über die Prüfung der Umweltverträglichkeit öffentlicher Maßnahmen. Danach ist die gesamte Bundesverwaltung gehalten, Umweltbeeinträchtigungen zu vermeiden oder zu neutralisieren.