Umweltschädliche Stoffe dürfen nach dem Waschmittelgesetz nur noch begrenzt in Wasch-und Reinigungsmitteln enthalten sein. Sie müssen sich umweltverträglich größtenteils im Wasser wieder abbauen lassen.
Umweltschädliche Stoffe dürfen nach dem Waschmittelgesetz nur noch begrenzt in Wasch-und Reinigungsmitteln enthalten sein. Sie müssen sich umweltverträglich größtenteils im Wasser wieder abbauen lassen.