Das Betäubungsmittelgesetz regelt die Erlaubnisverfahren und Kontrollen (u. a. durch die Bundesopiumstelle beim Bundesgesundheitsamt) bei Suchtstoffen und Rauschgiften. Es enthält ferner Strafvorschriften, die auch neue Straftatbestände betreffen, z. B. die Verherrlichung des Rauschgiftmissbrauchs und seine Finanzierung. Therapie geht vor Strafe: Wer als kleiner bis mittlerer Straftäter drogenabhängig ist und sich einer Therapie unterzieht, entgeht der Strafverfolgung bzw. -vollstreckung; wer Straftaten aufdecken oder verhindern hilft, kann als Kronzeuge seine Strafe mildern oder ihr entgehen.