Das Chemikaliengesetz regelt den Gesundheits-, Verbraucher-, Arbeits-und Umweltschutz bei Chemikalien. Gefährliche Stoffe, z. B. Gifte, sind zu melden, zu prüfen, entsprechend zu verpacken und zu kennzeichnen, notfalls zu verbieten. - Das Gesetz tritt im Wesentlichen am 1. 1. 1982 in Kraft; es ist ein Melde-, kein Zulassungsgesetz.