Die Straftaten gegen die Umwelt aus den geltenden Umweltschutzgesetzen werden im Strafgesetzbuch erfasst, vereinheitlicht und verschärft. Umweltkriminalität und Umweltgefährdung (z. B. die Verunreinigung von Boden, Wasser und Luft, Lärmverursachung, umweltgefährdende Abfälle, unerlaubter Umgang mit Kernbrennstoffen und Chemikalien, Freisetzen von Giften) erhalten damit einen neuen Stellenwert (§§ 324 - 330d StGB). Am 17. 1. 1979 war erstmals in der BRD im westlichen Ruhrgebiet großflächiger Smogalarm wegen zu hoher Schwefeldioxidluftwerte ausgelöst worden.