Das Transitabkommen zwischen beiden deutschen Staaten regelt den zivilen Durchreiseverkehr zwischen der BRD und West-Berlin als ergänzende innerdeutsche Vereinbarung zum Viermächte-Berlin-Abkommen. (Interner Link: 17. 12. 1971)
Das Transitabkommen zwischen beiden deutschen Staaten regelt den zivilen Durchreiseverkehr zwischen der BRD und West-Berlin als ergänzende innerdeutsche Vereinbarung zum Viermächte-Berlin-Abkommen. (Interner Link: 17. 12. 1971)
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