Das Transitabkommen zwischen beiden deutschen Staaten regelt den zivilen Durchreiseverkehr zwischen der BRD und West-Berlin als ergänzende innerdeutsche Vereinbarung zum Viermächte-Berlin-Abkommen. (Interner Link: 17. 12. 1971)
Das Transitabkommen zwischen beiden deutschen Staaten regelt den zivilen Durchreiseverkehr zwischen der BRD und West-Berlin als ergänzende innerdeutsche Vereinbarung zum Viermächte-Berlin-Abkommen. (Interner Link: 17. 12. 1971)