Im alten Kontrollratsgebäude unterzeichnen die drei Botschafter der Westmächte in der BRD und der sowjetische Botschafter in der DDR das Viermächte-Berlin-Abkommen. Es regelt nach langwierigen Verhandlungen seit 26. 3. 1970 die Berlin-Frage, ohne sie zu lösen. Ungeachtet unterschiedlicher Rechtspositionen ermöglicht das Abkommen auf der Basis des Gewaltverzichts sowie alliierter Berlin-Rechte und -Verantwortlichkeiten »praktische Verbesserungen der Lage«. So wird der Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen West-Berlin und der BRD erleichtert, damit er unbehindert in der »einfachsten und schnellsten Weise« vor sich geht. West-Berlin ist zwar kein konstitutiver Teil der BRD, doch werden die »Bindungen« (DDR-Übersetzung: »Verbindungen«) zwischen ihnen aufrechterhalten und weiterentwickelt. Die BRD vertritt West-Berlin nach außen, vor allem im konsularischen Bereich; als Gegenleistung lassen die Westmächte ein sowjetisches Generalkonsulat ohne jede Sonderstellung in West-Berlin zu. Die Kommunikation zwischen West-Berlin sowie Ost-Berlin und der DDR wird verbessert, vor allem durch Besuchs-und Reisemöglichkeiten für West-Berliner. Die in den Anlagen vereinbarten konkreten Regelungen bedürfen teilweise noch innerdeutscher Durchführungsbestimmungen. (Interner Link: 17. 12. 1971 und Interner Link: 20. 12. 1971) Das Berlin-Abkommen konsolidiert die »bestehende Lage«, die »nicht einseitig verändert wird«. Der Status quo in Berlin erhält damit eine weitgehende Bestandsgarantie, ermöglicht werden aber auch »praktische Verbesserungen der Lage«. Sie machen die Teilung der Stadt erträglicher, die Mauer durchlässiger, und sie tragen wesentlich dazu bei, dass auch in Zeiten neuer Ost-West-Konflikte nicht wieder Berlin-Krisen entstehen. Damit wird die Berlin-Frage entschärft und reguliert. Ihre endgültige Lösung ermöglicht erst die friedliche Wiederherstellung der deutschen Einheit im gesamteuropäischen Rahmen. (. 37.) Die Berlin-Regelung war nicht nur ein Signal, sondern auch ein Kernstück der Ost-West-Entspannung im globalen und deutschdeutschen Rahmen. US-Präsident Richard Nixon hatte bereits nach seinem Amtsantritt (1969) die These vertreten, dass nach einer Ära der Konfrontation eine Ära der Verhandlungen bevorstehe. Hauptvertreter dieser Politik wurde sein Sicherheitsberater Henry Alfred Kissinger, später US-Außenminister (1973 - 1977). Die Bundesregierung hatte die Ratifizierung der Ostverträge (Interner Link: 12. 8. 1970 und Interner Link: 7. 12. 1970) von einem alliierten Berlin-Abkommen abhängig gemacht (Junktim) und damit wesentlich zum Erfolg der alliierten Verhandlungen beigetragen.