Die Ost-Berliner Volkskammerabgeordneten werden künftig nicht mehr von der Stadtverordnetenversammlung delegiert, sondern nach dem geänderten DDR-Wahlgesetz von der Bevölkerung direkt gewählt. Ursprünglich hatten die delegierten Vertreter Ost-Berlins in der Volkskammer nur beratende Stimme, doch wurde zwischen ihnen und den gewählten Abgeordneten der Volkskammer in den Siebzigerjahren nicht mehr unterschieden. Bis 20. 9. 1976 hatten Normen der DDR in Ost-Berlin nur dann gegolten, wenn der Magistrat ihnen zugestimmt und dies in seinem Verordnungsblatt bekannt gemacht hatte.