Zweites deutsches Gipfeltreffen zwischen Brandt und Stoph in Kassel: Brandt stellt einen 20-Punkte-Katalog für eine vertragliche Regelung der besonderen Beziehungen »zwischen den beiden Staaten in Deutschland« vor und distanziert sich damit erneut von Ulbrichts Vertragsentwurf vom Interner Link: 17. 12. 1969. Trotz der Absichtserklärung, den Meinungsaustausch nach einer »Denkpause« (Stoph) fortzusetzen, erhalten die Verhandlungen der BRD mit der Sowjetunion und mit Polen den Vorrang vor weiteren Verhandlungen mit der DDR. Zu Vereinbarungen zwischen den beiden deutschen Staaten kommt es daher mittelbar erst auf dem Umweg über die Ostverträge (Interner Link: 12. 8. 1970 und Interner Link: 7. 12. 1970) sowie unmittelbar über das Viermächte-Berlin-Abkommen. (Interner Link: 3. 9. 1971)