Walter Ulbricht schlägt als DDR-Staatsratsvorsitzender dem Bundespräsidenten Gustav Heinemann vor, die Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten nach den allgemein anerkannten völkerrechtlichen Normen zu gestalten. Er legt den Entwurf eines »Vertrages über die Aufnahme gleichberechtigter Beziehungen zwischen der DDR und der BRD« vor. Sie sollen auf den Prinzipien der souveränen Gleichheit, der territorialen Integrität und Unantastbarkeit der Staatsgrenzen, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten und des gegenseitigen Vorteils beruhen. - Heinemann leitet das Schreiben zuständigkeitshalber an die Bundesregierung weiter.