Der Verkehrsvertrag zwischen der BRD und der DDR, von den Staatssekretären Egon Bahr und Michael Kohl unterzeichnet, regelt erstmals dauerhaft den gegenseitigen Wechsel-und Transitverkehr von Personen und Gütern auf Straßen, Schienen und Wasserwegen über Grenzübergangsstellen. Beide Staaten verpflichten sich, diesen Verkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und durch sie hindurch (Transit in dritte Länder) wie international üblich auf der Basis der Gegenseitigkeit und Nichtdiskriminierung in größtmöglichem Umfang zu gewährleisten, zu erleichtern und zweckmäßig zu gestalten. Eventuelle Meinungsverschiedenheiten soll eine gemeinsame Kommission schlichten. Der Vertrag ermöglicht mehrmals jährlich Reisen von Bundesbürgern in die DDR auf Einladung von Verwandten oder Bekannten (bisher nur einmal jährlich zu Verwandten gestattet) sowie von Institutionen oder Organisationen aus kommerziellen, kulturellen, religiösen oder sportlichen Gründen. Erstmals sind auch Touristenreisen erlaubt. Die Pkw-Benutzung wird erleichtert, die Freigrenze für Geschenke erhöht. Erstmals können DDR-Bürger unabhängig von ihrem Alter in »dringenden Familienangelegenheiten« Verwandte in der BRD besuchen - dies war bisher nur Rentnern möglich.