Das Transitabkommen, der erste Vertrag zwischen beiden deutschen Staaten, wird von den Staatssekretären Egon Bahr (BRD) und Michael Kohl (DDR) unterzeichnet. Er regelt ergänzend zum Viermächte-Berlin-Abkommen (Interner Link: 3. 9. 1971) den zivilen Personen-und Güterdurchreiseverkehr (Transit) zwischen der BRD und West-Berlin. Abgaben- und Gebührenpauschalen werden jährlich von der BRD an die DDR abgeführt. Eine gemeinsame Kommission soll Meinungsverschiedenheiten beilegen, die sich bei der Anwendung und Auslegung des Abkommens ergeben, z. B. beim Missbrauch der Transitwege.