Grundlagen-/Grundvertrag: Unbeschadet unterschiedlicher Auffassungen kommen im Berliner Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen die beiden deutschen Staaten überein, gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Basis der Gleichberechtigung zu entwickeln. Die Parteien gehen von den Zielen und Prinzipien der UN-Charta aus, sie verzichten auf die Anwendung von Gewalt und Drohung mit Gewalt, sie bekräftigen die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen bestehenden Grenze, und sie respektieren ihre Unabhängigkeit und Selbstständigkeit als Staaten. Sie richten »Ständige Vertretungen« ein, erklären ihre Bereitschaft, praktische und humanitäre Fragen zu regeln sowie die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu fördern. Die Bundesregierung übergibt den »Brief zur deutschen Einheit« (Interner Link: 12. 8. 1970) und betrachtet Staatsangehörigkeitsfragen als nicht geregelt. Zusatzprotokoll, Briefwechsel und Erklärungen zum Protokoll enthalten Nebenabreden: Einsetzung einer Kommission zur Grenzmarkierung; Erleichterungen der Familienzusammenführung, des Besuchs-, Reise- und nicht kommerziellen Warenverkehrs; Beantragung der Mitgliedschaft in der UNO; Verbesserungen der Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten u. a. Der Bundestag billigt den Grundlagenvertrag am 11. 5. 1973 und verabschiedet das Gesetz über den Beitritt zur UNO. (Interner Link: 18. 9. 1973) Die Bayerische Staatsregierung ruft das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an, das am 31. 7. 1973 entscheidet, der Grundlagenvertrag sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Doch hält es an seiner Rechtsprechung fest, dass das Deutsche Reich völkerrechtlich fortbestehe und mit der BRD (teil)identisch sei. Es verpflichtet sie daher erneut, am verfassungsrechtlichen Wiedervereinigungsgebot festzuhalten, das es vom politischen Alleinvertretungsanspruch abgrenzt. Die DDR gilt daher als Teil Deutschlands und zählt zum Inland, nicht zum Ausland (»Inter-se-Beziehungen« auf staatsrechtlicher statt völkerrechtlicher Basis, z. B. mit Interzonenhandel und innerdeutscher Grenze). SED-Chef Honecker hatte die BRD am 6. 1. 1972 als »imperialistisches Ausland« bezeichnet.