Die beiden deutschen Staaten werden in die UNO aufgenommen. Zur Antragstellung: Interner Link: 21. 12. 1972 und Interner Link: 18. 9. 1973. Die Vier Mächte hatten am 9. 11. 1972 bestätigt, dass sie die Anträge der BRD und der DDR auf Mitgliedschaft in der UNO unterstützen, und klargestellt, dass diese Mitgliedschaft die alliierten Rechte, Verantwortlichkeiten und Vereinbarungen nicht berühre.