Das Postabkommen regelt den Post-und Fernmeldeverkehr zwischen beiden deutschen Staaten, den Post-und Fernmeldetransit mit Drittstaaten sowie den Post-und Fernmeldeverkehr zwischen der BRD und West-Berlin einschließlich der Funkfrequenznutzung (in Kraft am 1. 7. 1976). Einzelheiten sind in drei dazugehörigen Verwaltungsabkommen über den Post-, den Fernmeldeverkehr und die Abrechnung der Transitleistungen festgelegt. Der Fernsprechverkehr wird modernisiert und seine Kapazität ausgeweitet, der Paket-und Päckchenverkehr wird verbessert.