Die Leiter der gemeinsamen Grenzkommission (Interner Link: 21. 12. 1972) unterzeichnen in Bonn das Regierungsprotokoll über die »Überprüfung, Erneuerung und Ergänzung der Markierung der zwischen der DDR und der BRD bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme« (z. B. Instandhaltung und Ausbau der Grenzgewässer, Schifffahrt, Fischerei, Schadensbekämpfung). Bis auf kleine Ausnahmen vor allem im Elbeabschnitt wird der Verlauf der gemeinsamen Grenze einvernehmlich festgestellt. Die Grenzdokumentation enthält Grenzvermessungsunterlagen, Grenzbeschreibungen und ein Kartenwerk.