Moskauer Vertrag zwischen der BRD und der Sowjetunion, unterzeichnet von Willy Brandt/Walter Scheel und Alexej Kossygin/ Andrej Gromyko im Beisein Leonid Breschnews. Um den internationalen Frieden aufrechtzuerhalten, die Entspannung zu fördern und die Lage in Europa zu normalisieren, gehen beide Staaten vom geographischen Status quo aus. Erstmals stellt daher eine Bundesregierung die territorialen Veränderungen des Zweiten Weltkriegs nicht mehr infrage. Gemäß den Zielen und Grundsätzen der UN-Charta verpflichten sich beide Staaten, ihre Streitfragen ausschließlich friedlich zu lösen und sich der Drohung mit Gewalt oder der Anwendung von Gewalt zu enthalten. Sie konkretisieren diesen Gewaltverzicht, indem sie versichern, keine Gebietsansprüche gegen »irgend jemand« zu erheben und heute und künftig die Grenzen aller europäischen Staaten als unverletzlich zu betrachten, darunter die Oder-Neiße-Linie als Westgrenze der Volksrepublik Polen und die Grenze zwischen der BRD und der DDR. Der Vertrag berührt nicht früher abgeschlossene zweiseitige und mehrseitige Verträge und bedarf der Ratifikation. Die Bundesregierung übergibt den »Brief zur deutschen Einheit« als einseitige Option. Er stellt im Sinne des Wiedervereinigungsgebots fest, dass der Vertrag nicht dem Ziel widerspreche, »auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt«. Damit wird dokumentiert, dass die deutsche Frage offen und ungelöst ist. Der Moskauer Vertrag leitet eine neue Ära des politischen Modus vivendi in den deutsch-sowjetischen Beziehungen seit 1955 ein. Er bildet das Kernstück der Entspannungs-und Friedenspolitik Brandts, die Adenauers Werk, die Integration der BRD in den Westen, durch eine Öffnung und Normalisierung nach Osten ergänzt. NATO-und EG-Mitgliedschaft sind Voraussetzungen dieser flankierenden Ostpolitik. - Brandt erhält als erster aktiver deutscher Politiker nach Gustav Stresemann den Friedensnobelpreis (1971).