Die deutsch-polnischen Vereinbarungen, die Bundeskanzler Helmut Schmidt und Parteichef Edward Gierek am Rande der KSZE-Konferenz in Helsinki ausgehandelt hatten, werden in Warschau unterzeichnet. Die BRD zahlt eine Pauschale von 1,3 Milliarden DM, um wechselseitig alle Ansprüche und Kosten für Leistungen aus Renten-und Unfallversicherungen abzugelten; Polen verpflichtet sich, in den nächsten vier Jahren bis zu 125 000 Deutsche ausreisen zu lassen; ein Finanzkredit von 1 Milliarde DM (2,5 Prozent Jahreszins) soll die wirtschaftliche und technische Kooperation fördern. Polen hatte Gegenleistungen für neue Ausreisebewilligungen verlangt, ursprünglich auch Entschädigungen für KZ-Opfer und Zwangsarbeiter. Durch eine Paketlösung konnte das Aussiedler-Kredit-Versicherungs-Problem als Ganzes geregelt werden.