Nach leidenschaftlichen innenpolitischen Auseinandersetzungen und nach dem gescheiterten Misstrauensvotum gegen Bundeskanzler Brandt (Interner Link: 27. 4. 1972) billigt der Bundestag den Moskauer und Warschauer Vertrag. Die meisten CDU/CSU-Abgeordneten enthalten sich der Stimme. Der Bundestag verabschiedet zugleich fast einstimmig einen von allen Fraktionen am 10. 5. 1972 eingebrachten interpretierenden Entschließungsantrag. Danach sind die Verträge wichtige Elemente eines Modus vivendi mit Nachbarn; sie nehmen eine friedensvertragliche Regelung für Deutschland nicht vorweg und schaffen auch keine Rechtsgrundlage für die heute bestehenden Grenzen; sie berühren nicht das Recht auf Selbstbestimmung und stehen auch nicht im Widerspruch zur friedlichen Wiederherstellung der deutschen Einheit im europäischen Rahmen.