Nach zweijährigen Beratungen in Genf und Helsinki endet die KSZE-Konferenz mit der Unterzeichnung der Schlussakte durch Repräsentanten von 35 Staaten Europas (außer Albanien), der USA und Kanadas in Helsinki. Sie ist kein völkerrechtlicher Vertrag, der Rechte und Pflichten nach den Regeln des Völkerrechts begründet und daher auch nicht registrierbar im Sinne der UN-Charta. Als zwischenstaatliche Abmachung und Absichtserklärung strebt die KSZE-Schlussakte erstmals an, multilaterale Verhaltensregeln außerrechtlicher Art im Rahmen eines politisch-moralischen Verhaltenskodex in Europa über die Ost-West-Grenzen hinweg aufzustellen. Hauptziel ist, Kriege künftig regional-multilateral in Europa zu verhindern. Die Schlussakte, die beide deutschen Staaten unterzeichnen, behandelt in fünf Kapiteln: 1. »Fragen der Sicherheit in Europa« (Korb I). Zehn Prinzipien zur Regelung der Beziehungen zwischen den Teilnehmerstaaten: 1. Souveränität und Gleichheit, 2. Gewaltverzicht (Enthaltung von Androhung oder Anwendung von Gewalt), 3. Unverletzlichkeit der Grenzen, 4. territoriale Integrität, 5. friedliche Streitregelung, 6. Nichteinmischung in innere Angelegenheiten, 7. Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, 8. Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker, 9. Zusammenarbeit zwischen den Staaten, 10. Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen nach Treu und Glauben. - Als vertrauensbildende Maßnahmen gelten die Ankündigung militärischer Manöver und Truppenbewegungen sowie der Austausch von Beobachtern. 2. »Zusammenarbeit in den Bereichen der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Technik sowie der Umwelt« (Korb II). Vorgesehen sind z. B. Kooperation, Informationen und gemeinsame Projekte in den genannten Bereichen. 3. »Fragen der Sicherheit und Zusammenarbeit im Mittelmeerraum«. 4. »Zusammenarbeit in humanitären und anderen Bereichen« (Korb III) mit den Leitzielen: Menschliche Kontakte aufgrund familiärer Beziehungen, Familienzusammenführung, Eheschließungen zwischen Bürgern verschiedener Staaten, Reisen aus persönlichen oder beruflichen Gründen, Tourismus, Jugendbewegung, Sportförderung, Informationsverbreitung, -zugang und -austausch, verbesserte Arbeitsbedingungen für Journalisten, Zusammenarbeit und Austausch im Kultur-und Bildungsbereich. 5. »Folgen der Konferenz« als Folgetreffen zur Überprüfung des multilateralen Entspannungsprozesses. Unterschiedliche Auffassungen haben die Unterzeichnerstaaten darüber, wo die Schwerpunkte des KSZE-Prozesses liegen sollen. Der Sowjetunion geht es vor allem darum, den Status quo, den der Zweite Weltkrieg geschaffen hatte, zu zementieren, den westlichen Staaten unter Führung der USA dagegen darum, die »Menschenrechte« zu verwirklichen und in Osteuropa durchzusetzen. Das 1. Folgetreffen findet vom 4. 10. 1977 - 9. 3. 1978 in Belgrad statt. Es bestätigt trotz aller Meinungsunterschiede die Gültigkeit der Schlussakte als politisches Instrument, das dazu dienen solle, die Beziehungen zwischen Ost und West zu verbessern. Das 2. Folgetreffen vom 11. 11. 1980 - 9. 9. 1983 in Madrid verabschiedet trotz belastender internationaler Konflikte (sowjetische Intervention in Afghanistan am 27. 12. 1979, Ausrufung des Kriegsrechts in Polen am 13. 12. 1981, Abschuss eines koreanischen Verkehrsflugzeugs am 1. 9. 1983) das Abschließende Dokument am 6. 9. 1983. Darin kommen die 35 Teilnehmerstaaten überein, neue Anstrengungen durch konkrete unilaterale, bilaterale und multilaterale Maßnahmen zu unternehmen, damit die Schlussakte »volle Wirksamkeit« erhält. Als folgenreich erweist sich der Beschluss, eine Konferenz über Vertrauens-und Sicherheitsbildende Maßnahmen und Abrüstung in Europa (KVAE) einzuberufen. Ihre erste Phase beginnt am 17. 1. 1984 in Stockholm. Zum Stockholmer Dokument: Interner Link: 1. 1. 1987. Zum 3. Folgetreffen vom 4. 11. 1986 - 15. 1. 1989 in Wien und seinen Konsequenzen: Interner Link: 6. 3. 1989. Zum 4. Folgetreffen vom 24. 3. 1992 - 8. 7. 1992 in Helsinki: Interner Link: 24. 3. 1992 und Interner Link: 9./10. 7. 1992. Zum 5. Folgetreffen vom 10. 10.- 2. 12. 1994 in Budapest: Interner Link: 5./6. 12. 1994. Zwischen den Folgetreffen haben zahlreiche Expertentreffen und Sonderveranstaltungen zu Einzelfragen des KSZE-Prozesses stattgefunden. Er entwickelt eine - nicht von Anfang an voraussehbare -Eigendynamik.