Die Generalversammlung nimmt die BRD und die DDR durch Akklamation in die Vereinten Nationen (UNO) auf. Gemäß Grundvertrag vom 21. 12. 1972 (Interner Link: 21. 12. 1972) hatten die beiden deutschen Staaten am 13./15. 6. 1973 ihre Mitgliedschaft beantragt. Der Sicherheitsrat befürwortete sie am 21./22. 6. einstimmig. - Damit sind die beiden deutschen Staaten in das weltweite Sicherheitssystem der UNO integriert. Die UN-Charta, seit dem 24. 10. 1945 in Kraft, verpflichtet alle Mitglieder der Weltorganisation, den Weltfrieden und die Sicherheit durch kollektiven Beistand zu erhalten, alle Streitfälle friedlich zu schlichten und bei der Lösung wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Probleme zusammenzuarbeiten. Organe: Die Generalversammlung, in der jeder Mitgliedstaat eine Stimme hat, tritt jährlich einmal zusammen. Der Sicherheitsrat, dem die Hauptverantwortung für die Friedenssicherung obliegt, besteht aus fünf ständigen (USA, Großbritannien, Frankreich, Sowjetunion und China) und zehn nichtständigen Mitgliedern, die für jeweils zwei Jahre von der Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag dient als Schiedsstelle für Streitigkeiten zwischen Staaten. Am 21. 10. 1976 wählt die Generalversammlung die BRD für zwei Jahre als nichtständiges Mitglied in den Sicherheitsrat.