Das Europäische Währungssystem (EWS), vom Europäischen Rat am 5. 12. 1978 in Bremen beschlossen, tritt - verzögert durch deutsch-französische Differenzen wegen Agrarausgleichsleistungen - in Kraft. Es soll währungs-und preispolitische Stabilität verbürgen, die wirtschaftliche Kooperation innerhalb der EG fördern und die schrittweise Rückkehr zur Vollbeschäftigung erleichtern. Alle EG-Mitgliedstaaten, Großbritannien ausgenommen, bilden einen Währungsverbund mit festen Wechselkursen, bezogen auf die Verrechnungseinheit ECU (European Currency Unit). Sie sind durch einen Beistandsmechanismus gegen Schwankungen, soweit die Toleranzgrenzen von 2,25 Prozent über-bzw. unterschritten sind, abgesichert, z. B. durch gegenseitige kurzfristige Kreditgewährung für Stützungskäufe und ggf. Rückgriff auf die gemeinsame ECU-Währungsreserve beim Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit. In ihn hat jedes Land 20 Prozent seiner Gold-und Dollarbestände eingezahlt. - Das Pfund Sterling »floatet« wie bisher.