Bundeskanzler Schmidt weist in seiner Londoner Rede darauf hin, dass die Sowjetunion seit 1974/1975 eurostrategisch »vorrüste« (vor allem mit SS-20-Raketen). Da nur das nuklearstrategische Gleichgewicht vertraglich festgeschrieben sei (SALT-I- und ABM-Abkommen), nähmen die »Disparitäten« bei nukleartaktischen und konventionellen Waffen zwischen Ost und West immer mehr zu trotz der praktizierten Entspannungspolitik. Der SALT-I (Strategic Arms Limitation Talks)- und der ABM (Anti Ballistic Missiles)-Vertrag zwischen den USA und der Sowjetunion vom 26. 5. 1972 hatten Obergrenzen global-bilateral für die nuklearstrategischen Waffen und Flugkörper-Abwehrraketen festgesetzt, schützten somit die europäischen NATO-Verbündeten nicht vor der sowjetischen nukleartaktischen Aufrüstung im Mittelstreckenbereich. - Damit wurde die seit dem Bericht Harmels vom 14. 12. 1967 offizielle Doppelstrategie der NATO, die das Prinzip der Abschreckung mit dem Prinzip der Entspannung verknüpfte, immer mehr infrage gestellt; denn der nach dem belgischen Außenminister benannte »Bericht des NATO-Rats über die künftigen Aufgaben der Allianz« ging davon aus, dass Sicherheits-und Entspannungspolitik »keinen Widerspruch, sondern eine gegenseitige Ergänzung« darstellten, und verwies insbesondere auf die ungelöste Deutschlandfrage.