Das Viermächte-Berlin-Abkommen tritt mit den ergänzenden innerdeutschen Vereinbarungen und den Ostverträgen der BRD in Kraft. (Interner Link: 12. 8. 1970 und Interner Link: 7. 12. 1970; Interner Link: 3. 9. 1971)
Das Viermächte-Berlin-Abkommen tritt mit den ergänzenden innerdeutschen Vereinbarungen und den Ostverträgen der BRD in Kraft. (Interner Link: 12. 8. 1970 und Interner Link: 7. 12. 1970; Interner Link: 3. 9. 1971)
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