Die DDR und die Sowjetunion schließen einen zweiten Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand ab. Er bindet die DDR an die »sozialistische Staatengemeinschaft« auf der Basis des »sozialistischen Internationalismus« sowie der »ewigen und unverbrüchlichen Freundschaft und der brüderlichen gegenseitigen Hilfe auf allen Gebieten«. Anders als im ersten Vertrag (Interner Link: 12. 6. 1964) gilt die deutsche Frage als gelöst. Sie ist, da es keine einheitliche deutsche Nation gebe, nur noch ein Teilbereich des Normalisierungs-und Entspannungsprozesses zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung in Europa.