Die beiden deutschen Staaten unterzeichnen das Protokoll über die Errichtung der Ständigen Vertretungen in Bonn und Ost-Berlin. Die Ständigen Vertretungen, die ihre Arbeit offiziell am 2. 5. 1974 aufnehmen, sind keine diplomatischen Missionen zwischen Völkerrechtssubjekten, sondern Vertretungen sui generis; denn es handelt sich um zwei Staaten in Deutschland, die füreinander kein Ausland sind. Zuständig für die Ständige Vertretung der DDR ist daher nicht das Auswärtige Amt, sondern das Bundeskanzleramt.